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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen und bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen vorherigen Zustimmung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich, soweit sie keine gegenteilige Erklärung enthalten. Sämtliche Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen gelten erst als angenommen, bzw. wirksam vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Verträge können bei erheblichen Änderungen der Umstände der Rohstoffbeschaffung unsererseits angepasst oder gekündigt werden. Ansprüche aufgrund dieser Kündigung sind ausgeschlossen.

3. Sicherheitsleistung

Nach Vertragsschluss sind wir berechtigt eine Sicherheit gemäß § 648a BGB oder Vorkasse zu fordern.

4. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt am Tage der Klarstellung sämtlicher Einzelheiten und Einigung über alle Bedingungen des Auftrages. Sie ist mangels ausdrücklicher Garantie so zu bemessen, dass sie bei ungehindertem Gang der Fabrikation mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann. Durch Rohstoffmangel, Stromsperren, Streik, höhere Gewalt oder ähnliches verursachte Betriebsstörungen sowohl im eigenen wie in fremden Werken, von denen die Herstellung abhängig ist, berechtigen uns zur angemessenen Verlängerung der Frist oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne dass unserem Kunden gegen uns Schadensersatzansprüche zustehen. Geraten wir in Lieferverzug, so ist uns eine angemessene Nachlieferungsfrist, mindestens jedoch vier Wochen, einzuräumen. Die Überschreitung von Fristen berechtigt den Besteller in keinem Fall zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, die Überschreitung ist von uns vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführt worden. Zur Einhaltung der Frist sind wir nicht verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits vertragliche Pflichten nicht rechtzeitig erfüllt oder einhält. Liefern wir auch nicht nach Ablauf einer angemessen gesetzten Nachfrist, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferzeit gilt als erfüllt, wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt bzw. die Ware dem Frachtführer übergeben worden ist. Kosten für die Einlagerung termingerecht zur Verfügung gestellter Ware gehen zu Lasten des Käufers.

5. Versand

Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk Elkenroth und auf die Gefahr unseres Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Werden für den Transport mehrere Transportmittel benötigt, so kann die Gewähr weder für den gleichzeitigen Abgang der Transportmittel im Werk noch für deren gleichzeitiges Eintreffen am Bestimmungsort gegeben werden. Jede Lieferung versteht sich unabgeladen. Ordnungsgemäße und befestigte Zuwegung sind Voraussetzung.

Wird der Versand oder die Auslieferung der Ware auf Wunsch oder eine andere Handlung des Auftraggebers hin verzögert, so geht die Gefahr mit Antreten der Verzögerung auf den Auftraggeber über. Verpackungsmaterial bleibt bis auf AMS-Ladegestelle, Gitterboxen und Paletten, Eigentum des Kunden.

6. Verpackung

Mangels besonderer Anweisung des Käufers wird die Ware nur verpackt, wenn dies nach Erfahrung zweckmäßig ist oder der üblichen Gepflogenheit entspricht. Bei der Auswahl der Verpackungsart wird das Verhältnis des Transportrisikos und des Warenwertes angemessen berücksichtigt. Eine Haftung für Schäden, die trotz der gewählten Verpackung entstehen, wird ausgeschlossen. Die Verpackung wird gesondert berechnet, falls nichts anders vereinbart ist.

7. Preise

Unsere Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, ab Werk Elkenroth ausschließlich Verpackung. Kosten für die Anfahrt zur Bahn oder Post werden von uns getragen. Im Einzelfall abgeschlossene Transportversicherungen sind uns auf Nachweis zu erstatten.

Der Kunde haftet für sämtliche uns entstehende Kosten (z.B. Lagerkosten, erneute Anreise etc.) welche entstehen, sollte uns der Zugang zu einer Baustelle aus Gründen verwehrt werden, welche nicht in unserem Bereich liegen.

8. Zahlungsbedingungen, Verzug

Rechnungsbeträge sind sofort fällig. Es gelten die Verzugsregelungen der §§ 286 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ist für eine Fälligkeit eine förmliche Abnahme notwendig oder vereinbart, hat diese innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung unseres Gewerks hin zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt. Ein Verweis des Kunden auf eine Gesamtabnahme des Bauwerks in Gänze ist unbeachtlich.

9. Auftragsdurchführung, Gewährleistung, Haftung

Wir sind berechtigt Aufträge bzw. Teilauträge an Dritte (Subunternehmer) in eigenem Namen weiterzugeben. Bei allen Lieferungen sind wir zu handelsüblichen geringfügigen Abweichungen berechtigt. Bei Stanz-/ Laserarbeiten behalten wir uns eine Mehr- oder Minderleistung von bis zu 5% vor.

Etwaige Mängel müssen uns sofort nach Anlieferung, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Anlieferung schriftlich und spezifiziert unter Angabe der Auftrags- und Lieferscheinnummer angezeigt werden. Dies gilt auch für den Fall der unvollständigen Lieferung. Geringfügige optische und technische Abweichungen von zugrunde gelegten Mustern, Beschreibungen, Farben oder früheren Lieferungen etc. stellen keine Mängel dar. Versteckte Mängel sind sofort nach deren Erkennen, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen nach Anlieferung der Ware, entsprechend anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Fristen gelten die Gewerke als abgenommen. Zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche ist eine weitere Verarbeitung dieser Ware von unserer Zustimmung abhängig. Bei von uns anerkannten Mängeln sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt. Weitergehende Kosten werden nicht erstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Auftraggeber hat uns zur Mängelbeseitigung angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

Sämtliche Gewährleistungsrechte verjähren in sechs Monaten vom Zeitpunkt der Auslieferung an. Die gelieferte Ware ist von unserem Auftraggeber in jedem Fall auch dann zu prüfen, wenn vorher Auswahlmuster und dergleichen übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Unsere Haftung – einschließlich der Haftung für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ist in allen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

10. Zurückbehaltungsrecht

Wir sind berechtigt, fällige Lieferungen aus Verträgen zurückzuhalten, sollte der Kunde sich mit Forderungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis in Verzug befinden.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen – auch aus früheren Lieferungen – unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug unseres Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, unser Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die durch die Verarbeitung von uns gelieferter Vorbehaltsware neu entstehenden Waren gelten als für uns hergestellt und gehen in unser Eigentum über, ohne dass wir hieraus verpflichtet wären. Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware führt zum Miteigentum durch uns entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Unser Kunde hat in den genannten Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Vorbehaltswaren für uns unentgeltlich zu verwahren. Im Falle des Verkaufs der in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehenden Vorbehaltsware tritt der Kunde die entstehende Forderung aus dem Warenverkauf in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab; die Abtretung nehmen wir hiermit an.
Unser Kunde darf Vorbehaltsware im Sinne dieses Abschnittes und aus deren Verkauf entstehende Forderungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder verpfänden noch sicherungsweise übereignen. Zugriffe dritter Personen auf unser Eigentum sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter etc. sind uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen anzuzeigen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Bestellern ist unseren Firmensitz. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz unseres Kunden zu klagen. Der Export unserer Waren bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Soweit Ware ins Ausland geliefert wird, hat Untersuchung und Abnahme in unserem Werk zu erfolgen. Andernfalls gilt die Ware unter Ausschluss jeglicher Rüge als vertragsmäßig geliefert. Bei einem Vertragsverhältnis mit Auslandsberührung gilt in jedem Falle deutsches Recht.

13. Sonstiges

Individualvereinbarungen bezüglich einzelner Bedingungen berühren die Geltung der übrigen Bedingungen nicht. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.